Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise kontaktieren Sie uns: Tel. 0851 560-190 oder per E-Mail vertrieb@stadtwerke-passau.de.
Hier finden Sie die aktuellen Preise der Ersatzversorgung:
Ersatzversorgungspreisblatt Gas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) (PDF, 134 KB), gültig ab 1. Januar 2022