Ersatzversorgung für Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH

Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.

Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise kontaktieren Sie uns: Tel. 0851 560-190 oder per E-Mail vertrieb@stadtwerke-passau.de.

Hier finden Sie die Preise der Ersatzversorgung:

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Erdgas für Letztverbraucher (SLP) (PDF, 46 KB), gültig ab 1. April 2024

Ersatzversorgungspreisblatt Gas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) (PDF, 27 KB), gültig ab 1. April 2024

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