Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und dieses stabil zu halten, hat der Netzbetreiber gem. § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln. Im Gegenzug berechnet er unabhängig von der tatsächlichen Steuerung (Drosselung) nur ein reduziertes Netzentgelt.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind alle Elektro-Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (z. B. Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer installierten Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 kann jederzeit freiwillig in die neue Regelung gewechselt werden. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Regulierung ist dann aber nicht mehr möglich.
- Weitere Informationen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier:
https://netze.stadtwerke-passau.de/strom/14a-enwg.html
Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt nach zwei unterschiedlichen Modellen:
Modul 1 (gemeinsame Messung)
Bei Modul 1 werden die vom Netzbetreiber vorgegebenen Netzentgelte pauschal reduziert. Diese Reduzierung wird als Gutschrift in der jeweiligen Abrechnung abgezogen. Es ist keine separate Messung (Zähler) erforderlich.
Steuerbare Verbrauchsabrechnung Modul 1:
| Die Abrechnung erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Tarifs. Die Höhe der Reduzierung entnehmen Sie bitte dem Netznutzungspreisblatt des Netzbetreibers Stadtwerke Passau GmbH (max. Reduzierung 2025: -127,38 € netto bzw. -151,58 € brutto). Die Netzentgelte können höchstens auf Null reduziert werden. |
Modul 2 (separate Messung)
Bei Modul 2 besteht die Reduzierung der Netzentgelte aus einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises sowie einer pauschalen Reduzierung des Grundpreises. Diese Reduzierungen sind in den Preisen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen für Modul 2 berücksichtigt. Eine separate Messung (Zähler) für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist Voraussetzung.
Strompreise Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Modul 2:
| Für Kunden ohne Leistungsmessung | netto ohne Stromsteuer | Stromsteuer | netto inkl. Stromsteuer | brutto inkl. 19 % USt. |
| Arbeitspreis | 20,01 Ct/kWh | 2,05 Ct/kWh | 22,06 Ct/kWh | 26,25 Ct/kWh |
| Grundpreis | 49,96 EUR/Jahr | 59,45 EUR/Jahr |
Alle Preise zzgl. Messpreise laut nachfolgender Tabelle
Messpreise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Modul 2:
| Für Kunden ohne Leistungsmessung | netto ohne Stromsteuer | Stromsteuer | netto inkl. Stromsteuer | brutto inkl. 19 % USt. |
| Moderne Messeinrichtung (mME) | 21,01 EUR/Jahr | 25,00 EUR/Jahr | ||
| Intelligente Messsysteme (iMSys) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG | 42,02 EUR/Jahr | 50,00 EUR/Jahr | ||
| Tarifschaltung für mME | 14,30 EUR/Jahr | 17,02 EUR/Jahr | ||
| Steuereinrichtung für iMSys nach § 14a EnWG | 42,02 EUR/Jahr | 50,00 EUR/Jahr |
Es gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung (PDF, 1.142 KB) mit dem dazugehörigen Preisblatt ab 1. November 2025 (PDF, 90 KB).
Hier finden Sie unser Preisblatt inklusive dem Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile gem. § 2 Abs. 3 StromGVV zum Download bzw. Ausdruck: Preisblatt Allgemeine Preise für die Versorgung mit elektrischer Energie von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (PDF, 132 KB), gültig ab 1. Januar 2025
Allgemeine Informationen über die Höhe der im Strompreis enthaltenen Umlagen finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Hier finden Sie die Preisblätter zur Netznutzung.