Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise kontaktieren Sie uns: Tel. 0851 560-190 oder per E-Mail vertrieb@stadtwerke-passau.de.
Hier finden Sie die aktuellen Preise der Ersatzversorgung:
Ersatzversorgungspreisblatt Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) (PDF, 218 KB), gültig ab 1. Januar 2022
Allgemeine Informationen über die Höhe der im Strompreis enthaltenen Umlagen finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.