• Strom
    für Passau

    Wenn Sie in Passau Strom brauchen,
    sind wir Ihr Energielieferant vor Ort.

Neben der Zufriedenheit unserer Kunden stehen bei uns Zuverlässigkeit und Sicherheit an erster Stelle.

Alle Haushalts- und Gewerbekunden im SLP-Bereich (ausgenommen sind Sondervertragskunden) im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH sowie die Sondertarife „ÖkoStrom+“ außerhalb des eigenen Netzgebietes werden seit 2025 mit Ökostrom versorgt.

Der Ökostrom stammt zu 100 % aus Wasserkraftanlagen aus dem Alpenraum, was durch Herkunftsnachweise gemäß EE-Standard belegt wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie unten in den FAQs.

 

 

  • Stromversorgung in Passau

    Unser Ökostrom stammt zu 100 % aus Wasserkraftanlagen aus dem Alpenraum, was durch Herkunftsnachweise gemäß EE-Standard belegt wird.

  • Grundversorgung für Ein- und Doppeltarifzähler

    In der Grundversorgung (Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH) bieten wir für alle Kundenanforderungen Produktlösungen an. Egal ob Sie einen Eintarif- oder Doppeltarifzähler für Haushalts- oder Gewerbebedarf haben, eine Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe oder Direktheizung betreiben – Sie finden bei uns den passenden Tarif.

  • Stromversorgung im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH

    Im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH bieten wir unseren Kunden günstige Strompreise an. Auch hier gilt unsere Bestabrechnung beim Strom+- und Minis-Tarif. Der Ökotarif bietet Ihnen 100% Strom aus Wasserkraftanlagen aus dem Alpenraum, was durch Herkunftsnachweise gemäß EE-Standard belegt wird.

  • Stromversorgung im Netzgebiet der GETEC net GmbH

    Im Netzgebiet der GETEC net GmbH sichern wir die Stromversorgung und bieten Sondertarife an.

Ökostrom

Der Ökostrom stammt zu 100 % Strom aus Wasserkraftanlagen aus dem Alpenraum, was durch Herkunftsnachweise gemäß EE-Standard belegt wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie unten in unseren FAQs.

 

Strompreisänderungen der Stadtwerke Passau zum 1. April 2026

Die Energiewirtschaft befindet sich in einem stetigen Wandel und eine Vielzahl von rechtlichen Änderungen beeinflusst die Entwicklung der Strompreise. Davon profitiert auch ein Großteil unserer Stromkunden.

Bereits zum Jahreswechsel haben sich wieder einige staatlich verursachte Preisbestandteile wie Abgaben und Umlagen sowie die Netznutzungsentgelte geändert.

Diese Veränderungen haben wir gem. §§ 5, 5a StromGVV in unserer Strompreiskalkulation berücksichtigt.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH ergeben sich somit zum 1. April 2026 folgende Anpassungen der Strompreise:

 

Grundversorgung / Allgemeine Preise ab 1. April 2026:

- Arbeitspreise sinken um 4,26 ct/kWh brutto (3,58 ct/kWh netto)

- Grundpreise Tarife „Strom+ und MiniS“ erhöhen sich um 53,43 €/Jahr brutto (44,90 €/Jahr netto)

- Grundpreise „Eintarif und Doppeltarif“ erhöhen sich um 65,45 €/Jahr brutto (55,00 €/Jahr netto)

- Neu: Einführung Messpreise Tarife „Strom+ und MiniS“ gem. Preisblatt des Messstellenbetreibers (MSB) bzw. des Netzbetreibers (NB)

- Anpassung Messpreise Tarife „Eintarif und Doppeltarif“ gem. Preisblatt MSB bzw. NB

 

Heiztarife (Bestandsanlagen):

- Wärmespeicher-Raumheizung mit gemeinsamer Messung:

HT-Arbeitspreis sinkt um 4,26 ct/kWh brutto (3,58 ct/kWh netto)

HT-Grundpreis erhöht sich um 65,45 €/Jahr netto (55,00 €/Jahr brutto)

- Wärmepumpenanlagen:

Arbeitspreis HT und NT sinken um 1,65 ct/kWh brutto (1,39 ct/kWh netto)

(Wegfall der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen)

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG:

- Einführung separater Tarif für Wärmepumpen:

Arbeitspreis sinkt um 1,65 ct/kW brutto (1,39 ct/kWh netto)

(Wegfall der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage nur für Wärmepumpen)

 

Die derzeit gültigen Preise sowie die neuen Preise ab 1. April 2026 finden Sie unter: „Stromtarife im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH“ (s. unten).

    Stromtarife im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH

     

    Grundversorgung

    Wir sichern Ihre Versorgung mit Ökostrom

    Details einblenden
    29,48 Cent
    174,81 €

    zuzüglich Messpreise

     

    gültig ab 1. April 2026

     

    Strom+ im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH

    » Zu allen Tarifdetails

    Heiztarife

    Heizen mit Ökostrom für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024

    Details einblenden
    27,39 Cent
    23,59 Cent
    83,97 €

    gültig ab 1. April 2026

    Grundversorgungspreise für Raumheizung und Brauchwassererwärmung

    Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen mit getrennter Messung (100a/100n)

    » Zu allen Tarifdetails

    Steuerbare Verbrauchs- einrichtungen

    SteuVE nach § 14a EnWG Ökostrom für Wärmepumpen, Klimageräte, Wallboxen und Batteriespeicher

    Details einblenden
    26,25 Cent
    59,45 €

    zuzüglich Messpreise

     

    gültig ab 1. April 2026

     

    SteuVE Modul 2 im Netzgebiet der Stadtwerke Passau

     

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektro-Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer installierten Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.

    » Zu allen Tarifdetails

    Stromtarife im Netzgebiet Bayernwerk Netz GmbH

     

    Strom+ und MiniS

    Der Tarif mit Bestabrechnung

    Details einblenden
    29,96 Cent
    15,99 €

    Strom+

    gültig ab 1. Januar 2026

    » Zu allen Tarifdetails

    ÖkoStrom+

    Ökostrom

    Details einblenden
    30,20 Cent
    15,99 €

    gültig ab 1. Januar 2026

    » Zu allen Tarifdetails

    Stromtarife im Netzgebiet GETEC net GmbH

     

    Grundversorgung

    Wir sichern Ihre Versorgung bei günstigen Strompreisen

    Details einblenden
    35,07 Cent
    133,28 €

    gültig ab 1. Januar 2026

    » Zu allen Tarifdetails

    Strom+

    Günstige Strompreise bei hohem Verbrauch

    Details einblenden
    34,14 Cent
    111,81 €

    gültig ab 1. Januar 2026

    » Zu allen Tarifdetails

    ÖkoStrom+

    Ökostrom

    Details einblenden
    34,62 Cent
    111,81 €

    gültig ab 1. Januar 2026

    » Zu allen Tarifdetails

    Stromkennzeichnung

    Stromkennzeichnung - Energiemix und Umweltauswirkungen:
    Kennzeichnung der Stromlieferungen im Jahr 2025
    (PDF, 61 KB)

    Ersatzversorgung für Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH

    Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.

    Jetzt Strom-Anbieter wechseln!

    Sie möchten Ihren Strom von den Stadtwerken Passau beziehen? Wählen Sie ganz bequem Ihren Wunschtarif, füllen Sie die entsprechenden Formulare aus, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Für Strom in Passau genügt die ausgefüllte Kündigungsvollmacht. Den Rest erledigen wir! Sie müssen sich nicht um die Kündigung bei Ihrem bestehenden Strom-Anbieter kümmern.

    Die Möglichkeiten zum Einzug oder Auszug melden finden Sie bequem in unserem Online-Service.

    Ihr Netzanschluss

    Sie benötigen einen Netzanschluss für Strom, Gas und/oder Wasser? Wir verraten Ihnen, was Sie dafür tun müssen. Informieren Sie sich jetzt in unserem Online-Servicezentrum!

    Mit Strom fahren

    Als städtischer Energieversorger sind wir Ihr regionaler Partner, wenn es um Ihre E-Mobilität geht. Entdecken Sie jetzt unsere Lademöglichkeiten im Stadtgebiet Passau.

    FAQs Ökostrom und Herkunftsnachweise

    Was ist Ökostrom?

    Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher:innen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt)

      Was ist ein Herkunftsnachweis?

      Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt)

        Welche Angaben sind auf einem Herkunftsnachweis enthalten?

        Herkunftsnachweise (HKN) belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Neben allgemeinen Angaben zum Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsland und der erzeugten Strommenge, enthält jeder HKN auch detaillierte Angaben zur Erzeugungsanlage. Ergänzend dazu sind auch freiwillige Angaben zur speziellen Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion möglich. (Quelle: Umweltbundesamt)

          Aus welchen Ländern dürfen Herkunftsnachweise bezogen werden?

          Herkunftsnachweise (HKN) können nach ihrer Ausstellung innerhalb Deutschlands, aber auch über Ländergrenzen hinweg europaweit und unabhängig von Strom gehandelt werden. Im Vergleich zur Ökostromnachfrage existieren derzeit noch wenige Herkunftsnachweise aus deutschen Anlagen. Aus diesem Grund bieten viele Stromlieferanten in Deutschland Stromprodukte mit Herkunftsnachweisen aus weiteren Ländern an, die Teil der Energiegemeinschaft sind. (Quelle: Umweltbundesamt)

            Belegen Herkunftsnachweise, dass Ökostrom aus meiner Steckdose fließt?

            Physisch fließt aus Ihrer Steckdose ein sogenannter Stromnetz-Mix: Sobald Strom – egal aus welcher Quelle – ins öffentliche Netz eingespeist wird, vermischen sich die Elektronen unweigerlich. Das bedeutet, dass neben Strommengen aus erneuerbaren Energien auch Strommengen aus anderen Energiequellen Teil des Strommixes sind. Wenn Sie Ökostrom beziehen, passiert Folgendes: Für jede Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, wird ein sogenannter Herkunftsnachweis (HKN) gekauft und entwertet. Dieser Nachweis belegt verbindlich, dass genau diese Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Mit dem Bezug von Ökostrom leisten Sie also einen direkten Beitrag dazu, dass mehr regenerative Energie produziert und ins Stromnetz eingespeist wird – auch wenn physisch ein Mix aus Ihrer Steckdose kommt. (Quelle: Umweltbundesamt)

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              Ihr persönlicher Kontakt:
              Zentrale:0851 560-0
              Tarifberatung Energie und Wasser:0851 560-490
              Technische Fragen Energie und Wasser:0851 560-495
              Leitungen/Pläne:0851 560-283
              Internet, Telefonie, TV:0851 560-392
              Busse:0851 560-412
              Parkhäuser:0851 560-462
              Erlebnisbad und Saunawelt:0851 560-260
              Hafen:0851 560-461