Ersatzversorgung für Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.
Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise kontaktieren Sie uns: Tel. 0851 560-190 oder per E-Mail vertrieb@stadtwerke-passau.de.
Hier finden Sie die aktuellen Preise der Ersatzversorgung:
Ersatzversorgungspreisblatt Strom für Letztverbraucher (SLP) (PDF, 62 KB), gültig ab 1. April 2024
Ersatzversorgungspreisblatt Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) (PDF, 67 KB), gültig ab 1. April 2024
Allgemeine Informationen über die Höhe der im Strompreis enthaltenen Umlagen finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.