• Erdgas
    für Passau

    Stadtwerke Passau –
    Der wichtigste Erdgasanbieter der Region

  • Überprüfung des Gasrohrnetzes   +++   
  • Parteiverkehr bitte mit tel. Absprache   +++   
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  • Parteiverkehr bitte mit tel. Absprache   +++   

Seit über 100 Jahren versorgen die Stadtwerke Passau die Region mit Erdgas. Mit über 250 Kilometern modernstem Leitungsnetz.

  • Unkomplizierte Grundversorgung

    Die Stadtwerke Passau GmbH ist Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Verteilnetz der Stadtwerke Passau GmbH.

  • Der wichtigste Erdgasanbieter der Region

    Die Stadtwerke Passau haben als Erdgasanbieter viel Erfahrung. Schließlich versorgen wir die Region schon seit über hundert Jahren mit Gas – das Leitungsnetz ist inzwischen mehr als 250 Kilometer lang. Da verwundert es nicht, dass Erdgas der Energieträger Nummer eins für Neubauten ist. Unserer besonderen Verantwortung als Erdgasanbieter werden wir aber nicht nur gerecht, indem wir die Grundversorgung gewährleisten. Wir bieten Ihnen außerdem den Sondertarif Erdgas+ an. Er enthält einen Treuebonus für unsere Kunden und ist daher für Sie besonders günstig.

Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen ab 1. April 2024

Ab 1. April 2024 steigt der Umsatzsteuersatz wieder auf 19 % (Regelsteuersatz).

Dieser wurde im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gas- und Wärmelieferungen von 19 % (Regelsteuersatz) auf 7 % (ermäßigter Steuersatz) gesenkt.

Für die Abgrenzung bei der Abrechnung werden die Zählerstände automatisch durch die Stadtwerke Passau rechnerisch ermittelt. Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand vom 31. März 2024 auch persönlich, telefonisch oder online über unser Kundenportal mitteilen.

    Informationen gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) für das Jahr 2023

    Hinweise zur Ermittlung der CO2-Kosten/Brennstoffemissionen für das Jahr 2023 für Erdgas (ohne rechtliche Gewähr) finden Sie hier.

      Gaspreissenkung zum 1. Januar 2024

      Wir senken unsere Erdgaspreise zum 1. Januar 2024 um netto 1,67 Cent/kWh (brutto 1,79 Cent/kWh inkl. 7 % USt).

      Die Preise an den Energiebörsen, an denen wir Energie für Sie einkaufen, sind gefallen. Diese Tatsache und die Veränderungen weiterer Preisbestandteile zum Jahreswechsel haben wir zum Anlass genommen, unsere Preise neu zu kalkulieren. Aufgrund der positiven Marktentwicklung, unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie sowie leicht gesunkenen Kosten für die Nutzung des Erdgasnetzes können wir, trotz steigendem CO2-Preis, die Gaspreise senken. Die weiteren staatlich gesetzten Belastungen, wie Erdgassteuer und Konzessionsabgabe, ändern sich zum Jahreswechsel nicht.

      Die derzeit gültigen Preise sowie die neuen Preise ab dem 1. Januar 2024 finden Sie bei unseren "SWP Erdgastarifen" (siehe unten).

      Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die vorübergehend auf 7 % gesenkte Umsatzsteuer. Die Bundesregierung zieht aktuell in Erwägung, die zum 1. April 2024 vorgesehene Rücknahme der Umsatzsteuersenkung (Erhöhung von 7 % auf 19 %) bereits auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Dadurch können sich die Bruttopreise zum 1. Januar 2024 nochmals ändern.

        SWP Erdgastarife

         

        Grundversorgung

        im Netzgebiet der Stadtwerke Passau

        Details einblenden
        13,07 Cent
        12,57 Cent
        12,21 Cent
        11,95 Cent
        11,92 Cent

        zzgl. Grundpreis (verbrauchsabhängig)
        gültig ab 1. April 2024

        » Zu allen Tarifdetails

        Erdgas+

        Ihr Erdgas-Tarif im Netzgebiet Passau

        Details einblenden
        12,77 Cent
        12,27 Cent
        11,91 Cent
        11,65 Cent
        11,63 Cent

        zzgl. Grundpreis (verbrauchsabhängig)
        gültig ab 1. April 2024

        » Zu allen Tarifdetails

        Erdgas+BW

        Ihr Erdgas-Tarif im Netzgebiet Bayernwerk Netz GmbH

        Details einblenden
        11,91 Cent
        7,50 Euro

        gültig ab 1. April 2024

        » Zu allen Tarifdetails

        Ersatzversorgung für Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH

        Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.

        Jetzt Erdgas-Anbieter wechseln!

        Sie möchten Erdgas von den Stadtwerken Passau beziehen? Wählen Sie ganz bequem Ihren Wunschtarif, füllen Sie die entsprechenden Formulare aus. Den Rest erledigen wir! Sie müssen sich nicht um die Kündigung bei Ihrem bestehenden Anbieter kümmern.

        Ihr Netzanschluss

        Sie benötigen einen Netzanschluss für Erdgas? Wir verraten Ihnen, was Sie dafür tun müssen. Informieren Sie sich jetzt in unserem Online-Servicezentrum!

        Ihr persönlicher Kontakt:
        Zentrale:0851 560-0
        Tarifberatung Energie und Wasser:0851 560-490
        Technische Fragen Energie und Wasser:0851 560-495
        Leitungen/Pläne:0851 560-283
        Internet, Telefonie, TV:0851 560-392
        Busse:0851 560-412
        Parkhäuser:0851 560-462
        Erlebnisbad und Saunawelt:0851 560-260
        Hafen:0851 560-461