Ab 1. April 2024 steigt der Umsatzsteuersatz wieder auf 19 % (Regelsteuersatz).
Dieser wurde im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gas- und Wärmelieferungen von 19 % (Regelsteuersatz) auf 7 % (ermäßigter Steuersatz) gesenkt.
Für die Abgrenzung bei der Abrechnung werden die Zählerstände automatisch durch die Stadtwerke Passau rechnerisch ermittelt. Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand vom 31. März 2024 auch persönlich, telefonisch oder online über unser Kundenportal mitteilen.
Hinweise zur Ermittlung der CO2-Kosten/Brennstoffemissionen für das Jahr 2023 für Erdgas (ohne rechtliche Gewähr) finden Sie hier.
Wir senken unsere Erdgaspreise zum 1. Januar 2024 um netto 1,67 Cent/kWh (brutto 1,79 Cent/kWh inkl. 7 % USt).
Die Preise an den Energiebörsen, an denen wir Energie für Sie einkaufen, sind gefallen. Diese Tatsache und die Veränderungen weiterer Preisbestandteile zum Jahreswechsel haben wir zum Anlass genommen, unsere Preise neu zu kalkulieren. Aufgrund der positiven Marktentwicklung, unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie sowie leicht gesunkenen Kosten für die Nutzung des Erdgasnetzes können wir, trotz steigendem CO2-Preis, die Gaspreise senken. Die weiteren staatlich gesetzten Belastungen, wie Erdgassteuer und Konzessionsabgabe, ändern sich zum Jahreswechsel nicht.
Die derzeit gültigen Preise sowie die neuen Preise ab dem 1. Januar 2024 finden Sie bei unseren "SWP Erdgastarifen" (siehe unten).
Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die vorübergehend auf 7 % gesenkte Umsatzsteuer. Die Bundesregierung zieht aktuell in Erwägung, die zum 1. April 2024 vorgesehene Rücknahme der Umsatzsteuersenkung (Erhöhung von 7 % auf 19 %) bereits auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Dadurch können sich die Bruttopreise zum 1. Januar 2024 nochmals ändern.