Sie benötigen einen Netzanschluss für Wasser? Informieren Sie sich jetzt in unserem Online-Servicezentrum!
Sie wollen klares, gesundes Trinkwasser, das auch für Babynahrung geeignet ist? Dann sind Sie bei den Stadtwerken Passau an der richtigen Adresse. Die Qualität unseres Wassers ist ohne den Einsatz jeglicher Aufbereitungsstoffe ausgezeichnet und unterschreitet die äußerst strengen gesetzlichen Richtwerte noch um ein Vielfaches – wir liefern es Ihnen zu fairen Preisen.
- Versorgung mit unserem wichtigsten Lebensmittel
Wir fördern unser Trinkwasser auf der Insel Soldatenau, wo es über Brunnen aus dem Grundwasserbegleitstrom des Inns entnommen wird – um die hohe Qualität des Wassers zu erhalten, ist es daher auch nicht erlaubt, die Insel zu betreten. So können wir direkte Grundwasserbelastungen ausschließen.
- Natürlich gefiltertes Trinkwasser
Das Trinkwasser in unserer Region ist von Natur aus gefiltert, da es auf dem Weg zu unseren Brunnen viele Kilometer durch reinigende Bodenschichten fließt. Natürlich stellen wir durch regelmäßige Analysen sicher, dass Abweichungen sofort festgestellt werden. In Spitzenzeiten pumpen wir übrigens bis zu 19.000 Kubikmeter Wasser pro Tag ins Passauer Netzgebiet. Dabei überwinden wir für Sie tiefe Flusstäler und hohe Bergrücken – die Stadtwerke Passau sind ein Partner, auf den Sie sich auch bei der Versorgung mit Trinkwasser verlassen können.
- Trinkwasserverordnung 2023
Für die Umsetzung der Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 haben wir bezüglich unserer Informationspflichten bereits im Vorfeld alle vorgeschriebenen Daten und Fakten veröffentlicht. Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (kurz: BDEW) hat mit dem Bundesgesundheitsministerium ein abgestimmtes "Wasserportal" für diese Zwecke freigeschaltet.
Alle neuen Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen gemäß neuer Trinkwasserverordnung finden Sie dort auch für die Stadtwerke Passau GmbH.
Diese Service-Website des BDEW liefert Ihnen Antworten auf Ihre Fragen und viele weitere Informationen zu Ihrem Trinkwasser. Geben Sie nach dem Klick auf das BDEW-Wasserportal einfach Ihre Adresse ein und erfahren Sie mehr zu Wasserqualität, Preisen und Leistungen.
SWP Aktuell
Alle NewsFragen und Antworten zu Abkochgebot und Chlorung (FAQ)
Bei speziellen hygienischen, insbesondere hier nicht genannten Fragen wenden, Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter: 0851 397 480 0
Abkochung und Chlorung
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind.
Abkochen und Chlorung des Wassers dienen der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung der Keime.
Nach Hochwasserlagen oder starken Regenfällen ist teilweise eine zeitlich begrenzte Chlorung nötig.
Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist, muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung nachgewiesen ist.
Unter fortlaufender Überprüfung des Chlorgehaltes müssen hierfür an drei aufeinander folgenden Tagen die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis die Verunreinigung beseitigt ist und bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse.
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.
Die TrinkWV gibt einen Grenzwert von 0,3 mg/l vor. Dieser Wert wird bei der Chlorung unterschritten. Zudem ist die Chlorung ja auch nur vorübergehend.
Ja. Die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das Wasser nicht in den Leitungen steht sondern in Bewegung ist und sich das Chlor so gut verteilen kann.
Die meisten Menschen nehmen Chlor erst ab einer Konzentration von 0,2 mg/l wahr. Die Dosierung ist darunter.
Zubereitung von Essen und Getränken im privaten Bereich
Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Das Wasser nicht im Kühlschrank abkühlen lassen.
* Quelle: https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/leitlinien_vollzug_9_10_trinkw.pdf
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt - werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist.
Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Zubereitung von Essen und Getränken in Gastronomie, Lebensmittel-Betrieben und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).
Während der Dauer des Abkochgebotes können Crush- und Würfeleismaschinen nicht verwendet werden. Zur „traditionellen“ Würfeleisherstellung ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Verwendung im Haushalt
Aus Gründen der praktischen Handhabung kann – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.
Ein Geschirrabwasch nur mit abgekochtem Wasser ist in der Praxis für den Verbraucher schwer umsetzbar. Um ein Infektionsrisiko zu minimieren, lautet die Empfehlung, das abgewaschene Geschirr zumindest mit abgekochtem Wasser nachzuspülen, sofort zu trocknen und trocken zu lagern.
So lange eine wirksame Chlorung des Wassers nicht gegeben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waschgut –- unabhängig von Waschprogramm und -temperatur - bei der letzten Spülung über das verunreinigte Leitungswasser mit Keimen kontaminiert wird. Eine hiervon ausgehende Gesundheitsgefährdung ist jedoch äußerst unwahrscheinlich. Es wird empfohlen mit mind. 40° C zu waschen.
Körperpflege
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser weiter genutzt werden wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Das Wasser sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.
Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.
*Quelle: https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/leitlinien_vollzug_9_10_trinkw.pdf
Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen*.
*Quelle: https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/leitlinien_vollzug_9_10_trinkw.pdf
Schwangere und Kinder
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Medizinische Anwendung
Die Voraussetzungen, unter denen Wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen während der Dauer des Abkochgebotes sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu klären. Dies gilt auch bezüglich etwaig erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen.
Die Frage, ob und falls ja, unter welchen Voraussetzungen das Wasser während der Dauer des Abkochgebotes für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden kann, ist mit dem Hersteller der betreffenden Medizinprodukte und ggf. mit dem für die betreffenden Einrichtung zuständigen bzw. beratenden Krankenhaushygieniker zu klären.
Tiere und Haustiere
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regeln über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.
Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.
Chlor ist für Zierfische und andere Aquarienbewohner schon in sehr geringen Mengen unverträglich und muss aus dem Wasser entfernt werden, bevor es ins Aquarium gegeben wird. Einige Hersteller bieten Zusätze speziell für Aquarien, die aktive Chlorspezies in eine (für die Fische) unschädliche Form überführen. Aquarien sollten deshalb chlorfrei bleiben.
Die Empfindlichkeit von Reptilien und anderen Terrarienbewohnern ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Um eine Schleimhautschädigung zu vermeiden, sollte nur ungechlortes Wasser zur Versorgung der Tiere verwendet werden.
Was ist nach Aufhebung eines Abkochgebots zu beachten?
Nach Beseitigung der Störung sollte eine Rückspülung durchgeführt werden.
Anlagen, die DIN 19636-100 oder der Vorgängernorm DIN 19636 entsprechen (z. B. alle Anlagen mit DVGW-Prüfzeichen), sind nach der nächsten Regenerierung wieder hygienisch einwandfrei. Ggf. sollte manuell eine Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten nach Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden.
Es wird eine Reinigung und Desinfektion nach Herstellerangaben (falls möglich) oder der Ersatz der Filterelemente empfohlen.
Wasserpreise
Netzgebiet Passau
gültig ab 01.07.2023
Der Grundpreis (EUR/Monat) richtet sich nach der Nenngröße (Nenndurchfluss = Qmax ) jedes eingebauten Wasserzählers, auch für zusätzlich eingebaute Zähler sowie Nebenzähler von Verbundzählern.
Qmax 5 m³/h | 6,54 € |
Qmax 12 m³/h | 15,75 € |
Qmax 20 m³/h | 28,89 € |
bei größeren Zählern je weiterer Qmax | 1,43 € |
Grundpreis für Feuerlöschanschluss | EUR/Monat |
Löschwasserversorgung für die max. zu entnehmende m³/Stundenleistung | 0,33 € |
Bei Bauwassermessern und sonstigen beweglichen Zählern erhöht sich der Grundpreis auf das Zweifache.
Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro netto (53,50 Euro brutto) erhoben.
Für die Überlassung eines Standrohres (für Ober- oder Unterflurhydranten) mit Zubehör hat der Mieter als Sicherheit 150,00 Euro zu hinterlegen.
Forderungen der Stadtwerke Passau GmbH aus Verlust oder Beschädigung des Standrohres und fällige Wasserverbrauchsforderungen können mit dem Hinterlegungsbetrag verrechnet werden.
Eine Ausgabe von Standrohren für private Zwecke (z. B. Poolbefüllung) ist nicht möglich.
Alle Preise inkl. 7 % USt. gültig ab 01.07.2023
Netzgebiet Salzweg
gültig ab 01.08.2023
Der Grundpreis (EUR/Monat) richtet sich nach der Nenngröße (Qn des Wasserzählers).
bis Qmax 5 m³/h | 2,72 € |
bis Qmax 12 m³/h | 5,06 € |
bis Qmax 20 m³/h | 7,81 € |
Qmax > 20 cbm/h | 3,78 € |
Grundpreis für Reserve-, Zusatz- oder Feuerlöschanschluss | EUR/Monat |
Löschwasserversorgung für die max. zu entnehmende cbm/Stundenleistung | 0,33 € |
Bei Bauwassermessern und sonstigen beweglichen Zählern erhöht sich der Grundpreis auf das Zweifache.
Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro netto (53,50 Euro brutto) erhoben.
Für die Überlassung eines Standrohres (für Ober- oder Unterflurhydranten) mit Zubehör hat der Mieter als Sicherheit 150,00 Euro zu hinterlegen.
Forderungen der Stadtwerke Passau GmbH aus Verlust oder Beschädigung des Standrohres und fällige Wasserverbrauchsforderungen können mit dem Hinterlegungsbetrag verrechnet werden.
Eine Ausgabe von Standrohren für private Zwecke (z. B. Poolbefüllung) ist nicht möglich.
Alle Preise inkl. 7 % USt. gültig ab 01.08.2023
Netzgebiet Tiefenbach
gültig ab 01.08.2023
Es wird kein Grundpreis berechnet.
Es ist folgender Grundpreis für einen Bauwassermesser oder einen sonst beweglichen Zähler zu entrichten:
bis Qmax 5 m³/h | 10,94 € |
bis Qmax 12 m³/h | 26,26 € |
bis Qmax 20 m³/h | 48,15 € |
bei größeren Zählern je weiterer Qmax | 2,40 € |
Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro netto (53,50 Euro brutto) erhoben.
Für die Überlassung eines Standrohres (für Ober- oder Unterflurhydranten) mit Zubehör hat der Mieter als Sicherheit 150,00 Euro zu hinterlegen.
Forderungen der Stadtwerke Passau GmbH aus Verlust oder Beschädigung des Standrohres und fällige Wasserverbrauchsforderungen können mit dem Hinterlegungsbetrag verrechnet werden.
Eine Ausgabe von Standrohren für private Zwecke (z. B. Poolbefüllung) ist nicht möglich.
Alle Preise inkl. 7 % USt. gültig ab 01.08.2023

Ihr Netzanschluss
Trinkwasser-Analyse
Die Passauer Stadtwerke liefern Ihnen Trinkwasser in ausgezeichneter Qualität – durch regelmäßige Analysen stellen wir sicher, dass wir auch weiterhin die gesetzlich erlaubten Höchstwerte um ein Vielfaches unterschreiten. So können Sie Ihr Leitungswasser genauso bedenkenlos wie Mineralwasser genießen.
Das Trinkwasser, das wir über Brunnen auf der Insel Soldaten fördern, fließt viele Kilometer durch reinigende Bodenschichten. Seine Qualität ist daher von Natur aus so gut, dass wir es normalerweise ganz ohne chemische Zusätze in die Haushalte leiten können.
Ortsteil | Härtebereich | Deutsche Härte | Calciumcarbonat * je Liter |
Passau | II | 11° dH | 2 mmol/l |
Tiefenbach | II | 11° dH | 2 mmol/l |
Tiefenbach: Ortsteile Kirchberg v. Wald, Haselbach |
I | 4,6° dH | 0,8 mmol/l |
Salzweg | II | 11° dH | 2 mmol/l |
Salzweg Ortsteile Straßkirchen |
I | 6,5° dH | 1,2 mmol/l |
- *Calciumcarbonat
- Härtebereich I (weich)
- Härtebereich II (mittel)
- Härtebereich III (hart)
Natürlich kontrollieren wir die hohe Wasserqualität regelmäßig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, untersuchen wir wöchentlich das Trinkwasser auf eventuelle Keime. 3 x jährlich finden umfassende chemische Überprüfungen statt. Insgesamt versorgen wir die Menschen in Passau und Umgebung auf diese Weise jedes Jahr mit etwa 4,1 Millionen Kubikmeter Wasser.
Trinkwasseranalyse (Brunnen I) | Analysedatum: 12.11.2024 | |
Kationen (mg/l) | Messwert | Grenzwert |
Calcium | 56,5 | - |
Magnesium | 12,3 | - |
Natrium | 9,3 | 200 |
Kalium | 2,3 | - |
Eisen, gesamt | < 0,01 | 0,2 |
Mangan, gesamt | < 0,0025 | 0,05 |
Ammonium | < 0,01 | 0,5 |
Anionen (mg/l) | ||
Nitrit | < 0,01 | 0,5 |
Nitrat | 5,0 | 50 |
Chlorid | 15,5 | 250 |
Sulfat | 23,8 | 250 |
Kationensumme | 4,29 | - |
Anionensumme | 4,34 | - |
Härtebereich | mittel | - |
ph-Wert | 7,5 | >6,5 und <9,5 |
Fernauslesbare Wasserzähler
Sukzessive werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau die manuellen Wasserzähler durch digitale, fernauslesbare Funkwasserzähler ersetzt.