Die Energiewirtschaft befindet sich in einem stetigen Wandel und eine Vielzahl von rechtlichen Änderungen beeinflusst die Entwicklung der Strompreise. Davon profitiert auch ein Großteil unserer Stromkunden.
Bereits zum Jahreswechsel haben sich wieder einige staatlich verursachte Preisbestandteile wie Abgaben und Umlagen sowie die Netznutzungsentgelte geändert.
Diese Veränderungen haben wir gem. §§ 5, 5a StromGVV in unserer Strompreiskalkulation berücksichtigt.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH ergeben sich somit zum 1. April 2026 folgende Anpassungen der Strompreise:
Grundversorgung / Allgemeine Preise ab 1. April 2026:
- Arbeitspreise sinken um 4,26 ct/kWh brutto (3,58 ct/kWh netto)
- Grundpreise Tarife „Strom+ und MiniS“ erhöhen sich um 53,43 €/Jahr brutto (44,90 €/Jahr netto)
- Grundpreise „Eintarif und Doppeltarif“ erhöhen sich um 65,45 €/Jahr brutto (55,00 €/Jahr netto)
- Neu: Einführung Messpreise Tarife „Strom+ und MiniS“ gem. Preisblatt des Messstellenbetreibers (MSB) bzw. des Netzbetreibers (NB)
- Anpassung Messpreise Tarife „Eintarif und Doppeltarif“ gem. Preisblatt MSB bzw. NB
Heiztarife (Bestandsanlagen):
- Wärmespeicher-Raumheizung mit gemeinsamer Messung:
HT-Arbeitspreis sinkt um 4,26 ct/kWh brutto (3,58 ct/kWh netto)
HT-Grundpreis erhöht sich um 65,45 €/Jahr netto (55,00 €/Jahr brutto)
- Wärmepumpenanlagen:
Arbeitspreis HT und NT sinken um 1,65 ct/kWh brutto (1,39 ct/kWh netto)
(Wegfall der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen)
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG:
- Einführung separater Tarif für Wärmepumpen:
Arbeitspreis sinkt um 1,65 ct/kW brutto (1,39 ct/kWh netto)
(Wegfall der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage nur für Wärmepumpen)
Die derzeit gültigen Preise sowie die neuen Preise ab 1. April 2026 finden Sie unter: „Stromtarife im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH“ (s. unten).